Bund Bauunternehmen

Von A wie Abbruch
bis Z wie Zwischenwand; wir machen’s!

1990 wurde ein Herstellungsverbot von Asbestzement verhängt, dennoch war es bis 1993 erlaubt, Asbestprodukte zu verbauen.

Generell gilt:

  • Angewendete Baustoffe von Bauwerken und Bauteilen, die vor 1993 errichtet wurden, sind besonders auf den Asbestgehalt zu untersuchen oder zu beurteilen.

Häufige Asbestprodukte sind z. B.:

  • Dacheindeckungen (Welleternit)
  • Fassadenvertäfelungen aus Asbestzementplatten
  • Füllungen von Balkongeländern
  • Blumentröge und Blumenkästen
  • Brandschutzmaterialien an Stahlkonstruktionen sowie an Schonsteinen und Rauchrohranschlüssen

Asbestzementprodukte dürfen weder repariert noch überbaut werden, was oft nur eine Demontage und Entsorgung zulässt.
Es ist daher davon auszugehen, dass die Entsorgungskosten zukünftig weiter steigen.

Bei Arbeiten im Umgang mit diesem Werkstoff sind besondere Regeln und Vorschriften bei der Entsorgung von asbesthaltigen Materialien zu beachten.
Die Regeln für Gefahrenstoffe TRGS 519 legen fest, dass alle verbundenen Tätigkeiten im Bereich der Asbestentsorgung nur von sachkundigen Personen durchgeführt werden dürfen.
Denken Sie daran, dass Sie bei nicht sachgerechter Handhabung Ihre und die Gesundheit anderer Menschen in der Umgebung gefährden.

Die Firma Bund hat durch zertifiziertes und geschultes Personal die Qualifikation, diese Arbeiten für Sie durchzuführen.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!


Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.